Eine Dienstleistung im Sinne der Volkswirtschaftslehre ist ein ökonomisches Gut, bei dem eine erbrachte Leistung zur Befriedigung eines Bedürfnisses im Vordergrund steht. Der Erbringer einer solchen Leistung wird als Dienstleister bezeichnet.
Eine Dienstleistung im Sinne der Volkswirtschaftslehre ist ein ökonomisches Gut, bei dem eine erbrachte Leistung zur Befriedigung eines Bedürfnisses im Vordergrund steht. Der Erbringer einer solchen Leistung wird als Dienstleister bezeichnet.
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